Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen.

(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Volkswasser ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

  • 2 Vertragsgegenstand

(1) Volkswasser vermietet zum Zwecke der Verbesserung der Trinkwasserqualität eine Trinkwasseraufbereitungsanlage und die dazu gehörigen Armatur (wahlweise Basic oder Premium)

(2) Die erstmalige Installation dieser Trinkwasseraufbereitungsanlage bei dem Kunden erfolgt durch Volkswasser bzw. durch einen von Volkswasser beauftragtem Installateur. Die Kosten hierfür trägt Volkswasser.

(3) Die einmalige Einrichtungsgebühr beträgt 249,00 € (inkl. Umsatzsteuer) für Basic sowie 249,00 € (inkl. Umsatzsteuer) für Premium.

(4) Die monatliche Miete für die Trinkwasseranlage beträgt 19,95 € (inkl. Umsatzsteuer) für Basic sowie 27,95 € (inkl. Umsatzsteuer) für Premium.

(5) Die Miete ist im Voraus zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats, an Volkswasser auf das folgende Konto bei der Hamburger Volksbank zu entrichten: IBAN: DE74201900030001805002 BIC: GENODEF1HH2

(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung des monatlichen Mietzinses ganz oder teilweise länger als 2 Monate in Verzug, so kann Volkswasser den Vertrag fristlos kündigen und den Mietgegenstand herausfordern.

(7) Die Mietzeit beginnt mit Vertragsunterzeichnung und ist monatlich zum Monatsende kündbar.

(8) Der Kunde erhält von Volkswasser alle erforderlichen Filter jährlich kostenfrei zugeschickt, die Membran alle 24 Monate. Die Kosten für den Versand trägt Volkswasser. Der Wechsel der Filter wird vom Kunden selbst durchgeführt. Sofern der Wechsel vom Volkswasser durchgeführt wird, werden dem Kunden hierfür 69,95 € berechnet.

(9) Die Installation der Basic Armatur erfordert eine Lochbohrung von 12 mm in die Spüle bzw. die Küchenarbeitsplatte. Der Kunde stimmt einer solchen Bohrung zu bzw. holt ggf. die hierfür erforderliche Einwilligung des Vermieters ein. Eine Haftung von Volkswasser aufgrund der unterbliebenen Einwilligung wird hiermit ausgeschlossen.

(10) Unabhängig von der Wahl der Armatur, erfordert die Installation eine Lochbohrung von 6 mm in den Siphon. Der Kunde stimmt einer solchen Bohrung zu bzw. holt ggf. die hierfür erforderliche Einwilligung des Vermieters ein. Eine Haftung von Volkswasser aufgrund der unterbliebenen Einwilligung wird hiermit ausgeschlossen.

(11) Nach Ende der Mietzeit, hat der Kunde die Mietgegenstände, an Volkswasser, an die Firmenanschrift zu übersenden. Sollte der Kunde die Demontage selbst ausführen, haftet der Kunde für die mit der Selbstdemontage verbundenen Kosten und eventuell entstandene Schäden an den Mietgegenständen. Sofern die Demontage von Volkswasser erfolgt, werden dem Mieter hierfür 99,95 € berechnet.

  • 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf unserer Internetseite (www.volkswasser.de) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Das Angebot entsteht durch Absendung der Bestellung durch den Kunden.

(2) Eine Bestellung kann der Kunde entweder persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per Mail oder über den Online-Shop abgeben. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot.

(3) Den Zugang des Angebots bestätigt Volkswasser unverzüglich schriftlich oder per Mail. In einer solchen Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(4) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Volkswasser die Bestellung durch eine Annahmeerklärung annimmt.

  • 4 Widerrufsrecht

(1) Wenn der Kunde Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht dem Kunde, soweit er den Vertrag über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen hat, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen in der der angehängten Widerrufsbelehrung wiedergegeben sind.

  • 5 Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen von Volkswasser aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist ferner zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Volkswassers berechtigt, soweit die Forderung aus § 536a BGB und auf Rückerstattung von auf Grund Minderung zu viel gezahlter Miete herrührt.

  • 6 Gewährleistung

Volkswasser haftet für Sach- oder Rechtsmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 536ff. BGB.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Volkswassers gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Mietvertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen.

  • 7 Haftung

(1) Volkswasser haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet Volkswasser – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Volkswassers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung von Volkswasser für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

(4) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner Pflicht zur schonenden Behandlung und sorgfältigen Pflege der Mietsache entstehen. Schäden hat er Volkswasser unverzüglich anzuzeigen. Volkswasser ist berechtigt, sich jeder Zeit persönlich oder durch Beauftragte von dem Zustand der Sache zu überzeugen und etwaige Schäden beheben zu lassen.

  • 8 Untervermietung/Verpfändung/Weiterveräußerung

(1) Der Kunde ist ohne Erlaubnis von Volkswasser nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten. Die Erlaubnis durch Volkswasser muss schriftlich erfolgen.

(2) Ferner ist es dem Kunden nicht gestattet, die Mietsache weiterzuveräußern oder zu verpfänden.

  • 9 Hinweise zur Installation der Trinkwasseranlage

(1) Volkswasser bietet zwei verschiedene Möglichkeiten der Installation an.

(2) Die Standardinstallation ist in der Anschlussgebühr gemäß § 2 Abs. 2 inbegriffen. Bei der Standardinstallation werden zunächst zwei Löcher von 12 mm Durchmesser an der bei dem Kunden vorhandenen Wasserhahnleitung gebohrt, damit der von Volkswasser mitgelieferte Wasserhahn an das bestehende Wasserhahnsystem angeschlossen werden kann. Der Kunde stimmt einer solchen Bohrung zu bzw. holt ggf. die hierfür erforderliche Einwilligung des Vermieters ein. Eine Haftung von Volkswasser aufgrund der unterbliebenen Einwilligung wird hiermit ausgeschlossen. Eine Standardinstallation ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen die Leitung aufgrund der Art der Beschaffenheit der Leitung nicht angebohrt werden kann. Hierüber hat der Kunde Volkswasser im Vorwege in Kenntnis zu setzen.

(3) Es besteht die Möglichkeit, eine Premiuminstallation zu erhalten. Hierbei wird eine 3-Wege Armatur installiert, sodass eine Bohrung nach Abs. 2 nicht notwendig ist.

  • 10 Datenschutzhinweis

Volkswasser erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere die Kontaktdaten zur Abwicklung der Bestellung. Zur Bonitätsprüfung kann Volkswasser Informationen von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung (art 6 Abs. 1b) SDGVO. Bezüglich der Einzelheiten auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

  • 11 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Schwerin. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.